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Wehrpflichtersatz für in der Schweiz wohnhafte Ausländer


Autor: Junge SVP Kanton Bern / Polizei- und Militärkommission 
Datum: 19.08.2010


Der Schweizer Bürger ist verpflichtet, Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutzdienst zu leisten. Ist er aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage, seinen Dienst teilweise oder ganz zu leisten, wird ein Wehrpflichtersatz in Form von Geld verlangt.

Gemäss Wehrpflichtersatzgesetz (WPEG) beträgt die Ersatzabgabe 3 Franken je 100 Franken des taxpflichtigen Einkommens, mindestens aber 400 Franken. Ausländer, welche in der Schweiz Wohnsitz nehmen, leisten keinen Militärdienst, keinen Zivildienst und keinen Zivilschutzdienst und müssen auch keinen Wehrpflichtersatz in Form von Geld abgeben. Wer in der Schweiz lebt, profitiert von der Sicherheit unseres Landes vor existenziellen Gefahren. Der Schweizer Bürger trägt aktiv, durch seine Dienstpflichterfüllung, dazu bei, die Sicherheit aufrecht zu erhalten, oder leistet zumindest eine Wehrpflichtersatzabgabe. Ausländer, welche in der Schweiz Wohnsitz nehmen, profitieren von derselben Sicherheit, ohne aber einen entsprechenden Beitrag hierfür zu leisten: Sie müssen keine Pflicht erfüllen und keine Ersatzabgabe leisten.

Diese Situation ist in der heutigen Zeit nicht akzeptabel! Es darf nicht sein, dass der Schweizer Bürger für die Sicherheit Leistungen erbringen muss, während Ausländer in der Schweiz kostenlos von derselben Sicherheit profitieren können. Auch Ausländer, welche in der Schweiz Wohnsitz genommen haben, sollen ihren Beitrag für die Sicherheit leisten, welche sie tagtäglich geniessen. Da der Militär- oder Schutzdienst sich auf Schweizer Bürger beschränkt, haben hier wohnhafte Ausländer eine Wehrpflichtersatzgabe zu leisten. Wer im Übrigen diese Ersatzabgabe nicht leisten will, hat die Möglichkeit, sich nach der selbstverständlichen Integration einbürgern zu lassen und somit Militärdienst, Zivildienst oder Zivilschutzdienst zu leisten. Die heutige Situation ist umso stossender, weil Ausländer gleich doppelt bevorzugt werden.

Einerseits stellen immer mehr Arbeitgeber lieber Arbeitnehmer ein, welche nicht drei bis vier Wochen pro Jahr ihre Dienstpflicht erfüllen müssen. Andererseits besteht für Ausländer heute auch keine finanzielle Einbusse in Form einer Wehrpflichtersatzabgabe. Da wird der Wehrmann, welcher seinen Pflichten nachkommt, ganz klar diskriminiert.

Die Polizei- und Militärkommission der Jungen SVP Kanton Bern fordert: Ausländer, welche in der Schweiz Wohnsitz nehmen, müssen ebenfalls eine Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen.

Kontakt:

Fabian Bader
Präsident Polizei- und Militärkommission, Telefon 076 564 95 85


Diese Pressemitteilung als PDF-Datei.

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