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Im
August 2011 hat der Regierungsrat beschlossen, dass die Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuern
im Kanton Bern wiederholt werden soll.
Dies weil die vom Verwaltungsgericht angeordnete Nachzählung nicht mehr
durchgeführt werden könne, nachdem ein paar Gemeinden ihre Stimmzettel bereits
vernichtet hatten.
Gegen diesen Beschluss haben Erich Hess,
Grossrat/Präsident JSVP Kt. Bern, und Patrick Freudiger, Jurist/Vizepräsident
JSVP Kt. Bern, als Stimmbürger letzten Freitag beim Bundesgericht
Stimmrechtsbeschwerde eingelegt. Die Beschwerdeführer machen dabei insbesondere
geltend:
Der Regierungsrat hat die Wiederholung der
Abstimmung angeordnet, ohne dass konkrete Hinweise auf erhebliche
Unregelmässigkeiten bestanden hätten, welche die Richtigkeit des Ergebnisses in
Zweifel ziehen könnten. Der Regierungsrat wäre deshalb nach Ansicht der Beschwerdeführer
mangels solcher Hinweise zur Erwahrung des Ergebnisses verpflichtet gewesen
(Art. 18 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte).
Der Regierungsrat hat ursprünglich sogar das
Ergebnis erwahrt und damit dessen Richtigkeit bestätigt hat, anschliessend aber
- ohne vom Verwaltungsgericht dazu angehalten worden zu sein (dieses sprach
sich nur zur Nachzählung und nicht zur Wiederholung aus) - gleich eine
Wiederholung angeordnet. Dieses Verhalten ist unverhältnismässig,
widersprüchlich und wurde auch kaum begründet. Der Regierungsrat hat den
Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (Art. 26 Abs. 2 der Kantonsverfassung;
Art. 29 Abs. 2 der Bundesverfassung [BV])
Schliesslich kann eine Wiederholung der
Abstimmung nicht mehr unter Beachtung der Garantie der unverfälschten
Stimmabgabe (Art. 34 Abs. 2 BV) durchgeführt werden. Das Wissen um den Ausgang
der ersten Abstimmung bringt verfälschende Komponenten in eine Wiederholung
ein. Insbesondere ist mit einem noch exzessiveren Engagement des Regierungsrates
in der 2. Abstimmung zu rechnen. Faktisch wird keine Wiederholung der ersten
Abstimmung zur Ermittlung des Willens der Stimmbürgerschaft durchgeführt,
sondern eine ganz neue, zweite Abstimmung. Ein solches Ergebnis stützt Art. 34
BV nicht, vielmehr steht es gerade im Widerspruch zur Verfassung.
Die Beschwerdeführer verzichten darauf, die
Beschwerde im Wortlaut publik zu machen, da es sich nunmehr um ein laufendes
Verfahren vor Bundesgericht handelt.
Für weitere
Informationen: Grossrat Erich Hess,
Präsident Junge SVP Kanton Bern, 079 328 77 86 Stadtrat Patrick
Freudiger, Vizepräsident JSVP Kanton Bern, 079 723 29 52
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